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   BFH, 01.02.2006 - I B 112/05   

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https://dejure.org/2006,15100
BFH, 01.02.2006 - I B 112/05 (https://dejure.org/2006,15100)
BFH, Entscheidung vom 01.02.2006 - I B 112/05 (https://dejure.org/2006,15100)
BFH, Entscheidung vom 01. Februar 2006 - I B 112/05 (https://dejure.org/2006,15100)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BFH, 01.02.2006 - I B 112/05
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) setzt sich nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Senats auseinander, nach der die einem Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Tantieme von mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft regelmäßig zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) führt, soweit nicht im Einzelfall besondere Gründe für die Zusage einer außergewöhnlich hohen Tantieme bestanden haben (z.B. Senatsurteile vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136, und vom 8. Juli 1998 I R 134/97, BFH/NV 1999, 370).

    In seinem Urteil in BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136 hat der Senat ausgeführt, die Tantieme sei nach dem steuerlichen Gewinn vor Abzug der Steuern und der Tantieme zu bemessen.

  • BFH, 08.07.1998 - I R 134/97

    Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge bei Freiberufler-GmbH

    Auszug aus BFH, 01.02.2006 - I B 112/05
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) setzt sich nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Senats auseinander, nach der die einem Gesellschafter-Geschäftsführer zugesagte Tantieme von mehr als 50 v.H. des Jahresüberschusses der Gesellschaft regelmäßig zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) führt, soweit nicht im Einzelfall besondere Gründe für die Zusage einer außergewöhnlich hohen Tantieme bestanden haben (z.B. Senatsurteile vom 4. Juni 2003 I R 24/02, BFHE 202, 494, BStBl II 2004, 136, und vom 8. Juli 1998 I R 134/97, BFH/NV 1999, 370).
  • BFH, 29.04.2003 - X B 62/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Sicherung einer einheitlichen

    Auszug aus BFH, 01.02.2006 - I B 112/05
    Außerdem muss die betreffende Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 2003 X B 62/02, BFH/NV 2003, 1087).
  • FG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 3 K 485/02

    Gewinnabhängige Tantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) bei

    Im Streitfall kann auch offen bleiben, ob eine Tantieme von insgesamt mehr als 50 v.H. des um die Tantieme selbst und Ertragsteuern, nicht hingegen etwaige Sonderabschreibungen gesteigerten handelsrechtlichen Jahresüberschusses nicht mehr fremdüblich ist und deshalb insoweit zu einer vGA führt (vgl. hierzu einerseits BFH-Beschlüsse vom 01. Februar 2006 I B 112/05, BFH/NV 2006, 1158 , und I B 99/05, BFH/NV 2006, 982 ; Gosch, KStG , § 8 , RZ 1255 f, und Lang in Dötsch/Jost/Pung/Witt, KStG , 54. Erg.-Lfg., Juli 2005, § 8 n.F., RZ 455, andererseits Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05. Juli 2005 4 K 1926/05, EFG 2006, 436).
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